Praxis für Allgemeinmedizin

Klaus Hoffmann

Sprechzeiten

 

Vormittag

Nachmittag

Montag
07.30 – 12.00
. – .
Dienstag
07.30 – 12.00
15.00 – 18.00
Mittwoch
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15.30 – 18.00
Donnerstag
07.30 – 12.00
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Freitag
07.30 – 12.00
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Samstag
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Zusätzliche Informationen

Unsere Praxis arbeitet nach Bestellsystem. Patienten, die kontinuierlicher hausärztlicher Betreuung bedürfen bzw. chronisch krank sind, werden meist quartalsweise einbestellt. Sofern erforderlich erfolgen natürlich zwischenzeitliche Wiedervorstellungen. Machen es Erkrankungen und besondere Anliegen notwendig, kurzfristig vorstellig zu werden, ist dies jederzeit im Rahmen der Akutsprechstunde möglich (siehe unten).

Telefonische Beratung:

Telefonate mit dem Arzt sind während der Sprechzeiten nur im absoluten Ausnahmefall und nach Schilderung des Anliegens gegenüber der Arthelferin möglich. Ein Rückruf nach der Sprechstunde ist für alle Beteiligten angenehmer.

Hausbesuche:

Anspruch auf eine Betreuung im Hausbesuch haben nur Patienten, die aus rein gesundheitlichen Gründen in ihrer Mobilität so stark eingeschränkt sind, dass sie ihre Wohnung bzw. ihr Haus krankheitsbedingt nicht mehr verlassen können.

Akute Erkrankungen:

Patienten, die akut bzw. plötzlich erkrankt sind, stellen sich bitte immer früh zwischen 7.30 und 8.30 Uhr (Mo., Di., Do. und Fr.) sowie Mi. zwischen 15.30 und 16.00 Uhr in der Praxis vor.
Das hohe Patientenaufkommen macht dies im Interesse aller Patienten erforderlich, da fortwährende Vorstellungen akut erkrankter Patienten nachteilige Auswirkungen auf das Bestellsystem haben. Es besteht auch kein gesetzlicher Anspruch auf individuelle akute Vorstellungen. Ausgenommen hiervon sind natürlich Vorstellungen in der Praxis mit lebensbedrohlichen Beschwerden. Hausbesuche wegen akuter Erkrankungen erfolgen nach Absprache und sind abhängig von den regulären Sprechzeiten und dem Patientenaufkommen. Auch in diesem Falle gilt, dass Anspruch auf einen Hausbesuch nur besteht, wenn aus gesundheitlichen Gründen die Mobilität so stark eingeschränkt ist, dass ein Verlassen der Wohnung bzw. des Hauses nicht möglich ist. In Notfällen oder lebensbedrohlichen Situationen rufen Sie bitte immer Tel. 112 !

Erreichbarkeit außerhalb der Sprechzeiten:

siehe unter Rubrik "Notfälle"

Befundmitteilungen:

Nach vorheriger Absprache bzw. Legitimation durch den Arzt sind Befundmitteilungen durch eine Arzthelferin möglich. An Dritte werden keine Auskünfte erteilt, sofern nicht eine Befreiung von der Schweigepflicht erteilt wurde.
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